BEKANNTMACHUNGEN

 

Bekanntmachungen

Bekanntmachung vom 20.12.2023 - Geschäftsbericht gem. EnWG 2022

Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.

Tätigkeitsbericht 2022

Bekanntmachung vom 21.12.2022 - Geschäftsbericht gem. EnWG 2021

Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.

Tätigkeitsbericht 2021

Bekanntmachung vom 17.12.2021 - Geschäftsbericht gem. EnWG 2020

Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.

Tätigkeitsbericht 2020

Bekanntmachung vom 26.07.2021 - Festlegung Grundversorger Strom

Netzzugang

Informationen zur Netznutzung

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw.Lieferantenrahmenvertrag.

Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung

Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2021 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet mit Elektrizität beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.

*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Bekanntmachung vom 26.07.2021 - Festlegung Grundversorger Gas

Netzzugang

Informationen zur Netznutzung

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung in der in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.

Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung

Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 01. Juli 2021 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet (Stadt Kleve und Gemeinde Bedburg-Hau) mit Gas beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.

*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Bekanntmachung vom 15.03.2021 - Unterbrechung Marktkommunikation

Infolge der Wartung der IT-Systeme werden umfangreiche Arbeiten notwendig.

 

Betroffen sind folgende Marktrollen:

 

Strom:

9900795000003 – Netzbetreiber

9906358000000 – Messstellenbetreiber

9903684000001 – Lieferant

 

Gas:

9870084700004 – Netzbetreiber

9800225500004 – Messstellenbetreiber

9800053100000 – Lieferant      

 

Aus diesem Grund wird vom 16.03.2021 bis voraussichtlich zum 18.03.2021 keine Marktkommunikation für vorgenannte Marktrollen möglich sein. EDIFACT-Nachrichten werden während dieser Zeit gesammelt und nach erfolgreicher Umstellung sukzessive abgearbeitet.

 

Wir sind bemüht, die Ausfallzeit unseres IT-Systems so gering wie möglich zu halten. Sollten die Arbeiten wider Erwarten den genannten Zeitraum überschreiten, so werden wir dies rechtzeitig bekannt machen.

Bekanntmachung vom 28.12.2020 - Geschäftsbericht gem. EnWG 2019

Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.

Tätigkeitsbericht 2019

Bekanntmachung vom 23.12.2019 - Geschäftsbericht 2018

Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.

Tätigkeitsbericht 2018

Bilanz Strom-Verteilung 2018

Bilanz Gas-Verteilung 2018

GuV Strom-Verteilung 2018

GuV Gas-Verteilung 2018

Anlagenspiegel Strom-Verteilung 2018

Anlagenspiegel Gas-Verteilung 2018

Bekanntmachung vom 27.11.2019 - Unterbrechung Marktkommunikation

Infolge der Umsetzung der Festlegung BK6-18-032 zum 01.12.2019 werden umfangreiche Arbeiten notwendig.

Betroffen sind folgende Marktrollen:

Strom:

9900795000003 – Netzbetreiber

9906358000000 – Messstellenbetreiber

9903684000001 – Lieferant

Gas:

9870084700004 – Netzbetreiber

9800225500004 – Messstellenbetreiber

9800053100000 – Lieferant      

Aus diesem Grund wird vom 28.11.2019 bis voraussichtlich zum 02.12.2019 keine Marktkommunikation für vorgenannte Marktrollen möglich sein. EDIFACT-Nachrichten werden während dieser Zeit gesammelt und nach erfolgreicher Umstellung sukzessive abgearbeitet.

Wir sind bemüht, die Ausfallzeit unseres IT-Systems so gering wie möglich zu halten. Sollten die Arbeiten wider Erwarten den genannten Zeitraum überschreiten, so werden wir dies rechtzeitig bekannt machen.

Bekanntmachung vom 16.04.2019 - Unterbrechung Marktkommunikation

Infolge einer Umstellung der IT-Systeme der Stadtwerke Kleve GmbH werden umfangreiche Arbeiten notwendig.

Betroffen sind folgende Marktrollen:

Strom:

9900795000003 – Netzbetreiber

9906358000000 – Messstellenbetreiber

9903684000001 – Lieferant

Gas:

9870084700004 – Netzbetreiber

9800225500004 – Messstellenbetreiber

9800053100000 – Lieferant      

Aus diesem Grund wird vom 10.05.2019 bis voraussichtlich zum 13.05.2019 und vom 17.05.2019 bis 20.05.2019 keine Marktkommunikation für vorgenannte Marktrollen möglich sein. EDIFACT-Nachrichten werden während dieser Zeit gesammelt und nach erfolgreicher Umstellung sukzessive abgearbeitet.

Wir sind bemüht, die Ausfallzeit unseres IT-Systems so gering wie möglich zu halten. Sollten die Arbeiten wider Erwarten den genannten Zeitraum überschreiten, so werden wir dies rechtzeitig bekannt machen.

Bekanntmachung vom 01.08.2018 - Feststellung Grundversorger Strom

Netzzugang

Informationen zur Netznutzung

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw.Lieferantenrahmenvertrag.

Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung

Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2018 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet mit Elektrizität beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.

*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Bekanntmachung vom 01.08.2018 - Feststellung Grundversorger Gas

Netzzugang

Informationen zur Netznutzung

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung in der in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.

Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung

Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 01. Juli 2018 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet (Stadt Kleve und Gemeinde Bedburg-Hau) mit Gas beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.

*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Bekanntmachung vom 14.12.2017 - Geschäftsberichte 2017

Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.

Tätigkeitsbericht 2017

Bilanz Strom-Verteilung 2017

Bilanz Gas-Verteilung 2017

GuV Strom-Verteilung 2017

GuV Gas-Verteilung 2017

Anlagenspiegel Strom-Verteilung 2017

Anlagenspiegel Gas-Verteilung 2017

Bekanntmachung vom 30.04.2007 - Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

A. Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Kleve GmbH als Grundversorger

1. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen die Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2391 ff.

2. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2396 ff.

3. Zusätzlich zur StromGVV und GasGVV gelten mit Wirkung zum 01.05.2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur StromGVV sowie die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur GasGVV, die die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kleve GmbH ersetzen.

4. Die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV sowie die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV gelten für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Strom in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck.

5. Des Weiteren gelten die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur StromGVV sowie die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur GasGVV auch für alle Versorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Strom in Niederspannung bzw. Erdgas in Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen wurden. Diese Vertragsanpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntgabe folgenden Tag (§ 115 Abs. 2 S. 3 EnWG, §§ 23 StromGVV/GasGVV; §§ 4 Abs. 2 AVBEltV/AVBGasV).

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV inklusive Preisblatt

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV inklusive Preisblatt

 

B. Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Kleve GmbH als Netzbetreiber

1. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen der Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher in Niederspannung (§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2477 ff.

2. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen der Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher in Niederdruck (§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2485 ff.

3. Zusätzlich zur NAV und NDAV gelten mit Wirkung zum 01.05.2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NAV sowie die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NDAV, die die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kleve GmbH ersetzen.

4. Die NAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV gelten für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV begründet worden sind, sowie für am 08.11.2006 bestehende Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Kleve GmbH zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung oder Gas in Niederdruck nutzen.

5. Die Stadtwerke Kleve GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der NAV bzw. NDAV. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV bzw. § 4 Abs. 1 NDAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV bzw. § 29 Abs. 1 NDAV).

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannunganschlussverordnung (NAV) inklusive Preisblatt

Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) inklusive Preisblatt

Die StromGVV, GasGVV, NAV und NDAV sowie die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH liegen zur Einsicht- und Mitnahme in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Kleve GmbH, Flutstraße 36, 47533 Kleve aus.

 

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