Netzanschluss und Netzzugang
Netzanschluss
Grundlage für den Netzanschluss sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 1. November 2006 – BGBl. Teil I, S. 2477, 2485 – und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NDAV inklusive Preisblatt.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur NDAV inklusive Preisblatt
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 sowie die Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2021 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet (Stadt Kleve und Gemeinde Bedburg-Hau) mit Gas beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.