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REGELWERKE

 

Antragsformulare und Regelwerke

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17-19 und 49 sowie die nachgelagerte Verordnung über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV) vom 1. November 2006 und für den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 

Die Stadtwerke Kleve GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NAV.

TAB 2023 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ergänzende Bedingungen zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (gemäß EnWG§14a)

Die Ergänzenden Bedingungen enthalten entsprechend §§ 19, 49 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen sowie die Technischen Anwendungsregeln für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Kleve GmbH und stellen die Interoperabilität des Elektrizitätsverteilernetzes sicher.

 

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