Netzanschluss und Netzzugang
Grundlage für den Netzanschluss sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 – BGBl. Teil I, S. 2477 – und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NAV inklusive Preisblatt.
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 sowie die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2021 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet mit Elektrizität beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.