ANTRÄGE /

REGELWERKE

 

Antragsformulare und Regelwerke

Allgemeine technische Richtlinien

Technische Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG

Die Stadtwerke Kleve GmbH sind nach §19 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingung, für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Die Stadtwerke Kleve GmbH verweisen auf folgende Richtlinie:

DVGW-Arbeitsblatt G 2000

Auf den Verbandsseiten des DVGW kann das Arbeitsblatt G 2000 über den folgenden Link eingesehen werden: http://www.dvgw.de/gas/netze-und-anlagen/interoperabilitaet-netzzugang/g-2000/

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