REDISPATCH 2.0
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Stromnetz. Dazu haben der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur, als zuständige Behörde, verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt, die im Zuge der Energiewende die Netzsicherheit in Deutschland weiterhin sicherstellen sollen. Die neuen Vorgaben betreffen alle Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der Novelle zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (sog. NABEG 2.0) sollen technisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Mechanismen für ein Engpassmanagement in den Stromnetzen umgesetzt werden. Dies wird unter dem Begriff „Redispatch 2.0“ zusammengefasst. Damit verbunden ist auch die Integration des bisherigen Einspeisemanagements in diese Regelungen. Ziel ist es, durch gezielte Steuerung von Erzeugungsanlagen Engpässe im Netz vorausschauend zu vermeiden und somit die Netzsicherheit zu gewährleisten sowie dem Einspeisevorrang von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) Rechnung zu tragen. Alle Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW sowie nachrangig auch durch den Netzbetreiber fernsteuerbare Anlagen mit weniger als 100 kW müssen an diesem Vorhaben teilnehmen.
Folgende Aufgaben kommen im Rahmen des Redispatch 2.0 auf die betroffenen Anlagenbetreiber zu:
Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
Bestätigung der vorgeschlagenen Zuordnung von sog. Technischen und Steuerbaren Ressourcen
Festlegung der Abrufart für die Leistungsanpassung (Aufforderungsfall: Steuerung durch den Einsatzverantwortlichen; oder Duldungsfall: Steuerung durch den Netzbetreiber)
Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell: Mitteilung der geplanten Erzeugung durch den Einsatzverantwortlichen; oder Prognosemodell: Erzeugungsprognose durch den Netzbetreiber)
Festlegung des Abrechnungsmodells zur Ermittlung der Ausfallarbeit im Falle einer Leistungsreduzierung (Pauschalverfahren: Basiert auf der Fortschreibung der letzten vollständig gemessenen Leistungsmittelwerte der Anlage; oder Spitz- bzw. Spitz-light-Verfahren: Basiert auf anlagenscharfen bzw. nicht direkt an der Erzeugungsanlage gemessenen und durch den Einsatzverantwortlichen bzw. Betreiber der Technischen Ressource zu übertragenen Wetterdaten)
Bereitstellung von Stammdaten (durch den Einsatzverantwortlichen, initial und bei Änderungen)
Bereitstellung von sog. Bewegungsdaten (durch den Einsatzverantwortlichen, z.B. Nichtbeanspruchbarkeiten Ihrer Anlage – Einschränkungen durch technische Gründe wie z.B. eine Anlagenwartung)
Die Aufgaben der Marktrollen des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der Technischen Ressource können die Stadtwerke Kleve für Sie übernehmen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Unser Ansprechpartner Tim Thilker steht Ihnen unter der Telefonnummer 02821 593-105 für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Alternativ erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail: redispatch@stadtwerke-kleve.de.
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Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Telefon: 02821 593-105