Bekanntmachungen
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
Netzzugang
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2024 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet mit Elektrizität beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Netzzugang
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung in der in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 01. Juli 2024 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet (Stadt Kleve und Gemeinde Bedburg-Hau) mit Gas beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
Netzzugang
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung in der in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 01. Juli 2021 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet (Stadt Kleve und Gemeinde Bedburg-Hau) mit Gas beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Netzzugang
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw.Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2021 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet mit Elektrizität beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Infolge der Wartung der IT-Systeme werden umfangreiche Arbeiten notwendig.
Betroffen sind folgende Marktrollen:
Strom:
9900795000003 – Netzbetreiber
9906358000000 – Messstellenbetreiber
9903684000001 – Lieferant
Gas:
9870084700004 – Netzbetreiber
9800225500004 – Messstellenbetreiber
9800053100000 – Lieferant
Aus diesem Grund wird vom 16.03.2021 bis voraussichtlich zum 18.03.2021 keine Marktkommunikation für vorgenannte Marktrollen möglich sein. EDIFACT-Nachrichten werden während dieser Zeit gesammelt und nach erfolgreicher Umstellung sukzessive abgearbeitet.
Wir sind bemüht, die Ausfallzeit unseres IT-Systems so gering wie möglich zu halten. Sollten die Arbeiten wider Erwarten den genannten Zeitraum überschreiten, so werden wir dies rechtzeitig bekannt machen.
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
GuV Strom-Verteilung 2018
GuV Gas-Verteilung 2018
Anlagenspiegel Strom-Verteilung 2018
Anlagenspiegel Gas-Verteilung 2018
Infolge der Umsetzung der Festlegung BK6-18-032 zum 01.12.2019 werden umfangreiche Arbeiten notwendig.
Betroffen sind folgende Marktrollen:
Strom:
9900795000003 – Netzbetreiber
9906358000000 – Messstellenbetreiber
9903684000001 – Lieferant
Gas:
9870084700004 – Netzbetreiber
9800225500004 – Messstellenbetreiber
9800053100000 – Lieferant
Aus diesem Grund wird vom 28.11.2019 bis voraussichtlich zum 02.12.2019 keine Marktkommunikation für vorgenannte Marktrollen möglich sein. EDIFACT-Nachrichten werden während dieser Zeit gesammelt und nach erfolgreicher Umstellung sukzessive abgearbeitet.
Wir sind bemüht, die Ausfallzeit unseres IT-Systems so gering wie möglich zu halten. Sollten die Arbeiten wider Erwarten den genannten Zeitraum überschreiten, so werden wir dies rechtzeitig bekannt machen.
Stadtwerke Kleve GmbH
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werkleistungen
- Allgemeine Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werklieferverträge
Bäderbetriebe Kleve GmbH
Infolge einer Umstellung der IT-Systeme der Stadtwerke Kleve GmbH werden umfangreiche Arbeiten notwendig.
Betroffen sind folgende Marktrollen:
Strom:
9900795000003 – Netzbetreiber
9906358000000 – Messstellenbetreiber
9903684000001 – Lieferant
Gas:
9870084700004 – Netzbetreiber
9800225500004 – Messstellenbetreiber
9800053100000 – Lieferant
Aus diesem Grund wird vom 10.05.2019 bis voraussichtlich zum 13.05.2019 und vom 17.05.2019 bis 20.05.2019 keine Marktkommunikation für vorgenannte Marktrollen möglich sein. EDIFACT-Nachrichten werden während dieser Zeit gesammelt und nach erfolgreicher Umstellung sukzessive abgearbeitet.
Wir sind bemüht, die Ausfallzeit unseres IT-Systems so gering wie möglich zu halten. Sollten die Arbeiten wider Erwarten den genannten Zeitraum überschreiten, so werden wir dies rechtzeitig bekannt machen.
Netzzugang
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw.Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 1. Juli 2018 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet mit Elektrizität beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Netzzugang
Informationen zur Netznutzung
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung in der in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadtwerke Kleve stellen Netznutzern diskriminierungsfreien Netzzugang zur Verfügung. Grundlagen für die Netznutzung sind ein Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag.
Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
Wir haben als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG zum Stichtag 01. Juli 2018 festgestellt, dass unser Unternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet (Stadt Kleve und Gemeinde Bedburg-Hau) mit Gas beliefert. Die Stadtwerke Kleve GmbH ist somit weiterhin Grundversorger im Netzgebiet.
*Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Nach § 6b Abs. 7 EnWG sind Geschäftsberichte zu den in § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Kleve GmbH im Internet zu veröffentlichen.
GuV Strom-Verteilung 2017
GuV Gas-Verteilung 2017
Anlagenspiegel Strom-Verteilung 2017
Anlagenspiegel Gas-Verteilung 2017
A. Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Kleve GmbH als Grundversorger
1. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen die Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2391 ff.
2. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2396 ff.
3. Zusätzlich zur StromGVV und GasGVV gelten mit Wirkung zum 01.05.2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur StromGVV sowie die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur GasGVV, die die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kleve GmbH ersetzen.
4. Die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV sowie die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV gelten für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Strom in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck.
5. Des Weiteren gelten die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur StromGVV sowie die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur GasGVV auch für alle Versorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Strom in Niederspannung bzw. Erdgas in Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen wurden. Diese Vertragsanpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntgabe folgenden Tag (§ 115 Abs. 2 S. 3 EnWG, §§ 23 StromGVV/GasGVV; §§ 4 Abs. 2 AVBEltV/AVBGasV).
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV inklusive Preisblatt
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV inklusive Preisblatt
B. Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Kleve GmbH als Netzbetreiber
1. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen der Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher in Niederspannung (§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2477 ff.
2. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen der Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher in Niederdruck (§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2485 ff.
3. Zusätzlich zur NAV und NDAV gelten mit Wirkung zum 01.05.2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NAV sowie die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NDAV, die die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Kleve GmbH ersetzen.
4. Die NAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV gelten für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV begründet worden sind, sowie für am 08.11.2006 bestehende Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Kleve GmbH zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung oder Gas in Niederdruck nutzen.
5. Die Stadtwerke Kleve GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der NAV bzw. NDAV. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV bzw. § 4 Abs. 1 NDAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV bzw. § 29 Abs. 1 NDAV).
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannunganschlussverordnung (NAV) inklusive Preisblatt
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) inklusive Preisblatt
Die StromGVV, GasGVV, NAV und NDAV sowie die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH liegen zur Einsicht- und Mitnahme in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Kleve GmbH, Flutstraße 36, 47533 Kleve aus.